Hausordnung und gesetzliche Vorgaben

  1. Alle Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden die Hausordnung einzuhalten.
  2. Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten. Die Anweisungen der Mitarbeiter/Innen müssen befolgt werden. Die Mitarbeiter/Innen entscheiden bei einem Regelverstoß über das Ausmaß der Konsequenzen.
  3. Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den erstandenen Schaden gehaftet werden. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen. Andernfalls werden anfallende Reparatur- und Reinigungsmaßnahmen dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  4. Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden. Zudem dürfen keine Dateien runtergeladen werden.
  5. Im Haus, sowie im Treppenaufgang besteht absolutes Rauchverbot.
  6. Im Haus besteht ein striktes Alkoholverbot. Angetrunkene und/oder betrunkene Personen haben keinen Zutritt. Bei Nichteinhaltung ist ein sofortiger Verweis des Geländes zu befolgen. Ein wiederholter Verstoß wird mit einem Hausverbot geahndet.
  7. Der Besitz und Genuss von Drogen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.
  8. Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.
  9. Jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt ist untersagt. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus lehnen wir ab!
  10. Für das Ausleihen von Tischtennisschlägern, Billard, Hammer etc. ist ein angemessenes Pfand zu entrichten.
  11. Das Hören von Musik sollte in einer Lautstärke sein, bei der eine normale Unterhaltung noch möglich ist. Die Musik muss zudem dem Jugendschutzgesetz entsprechend gewählt werden. Somit ist das Hören von nicht jugendfreier Musik gemäß JuSchG §14 untersagt.
  12. Im gesamten Haus ist das Fahrradfahren sowie das Inlineskaten und Skaten nicht erlaubt. Bei Missachtung wird das Rad, Skate etc. für einen Tag konfisziert.
  13. Im Normalfall ist das Verwenden eines Balles in den Räumlichkeiten und im Treppenaufgang verboten.
  14. Kinder und Jugendliche dürfen nur gemeinsam mit einem/r Betreuer/in Sachen aus dem Lager und dem Büro holen.
  15. Jeder Besucher entsorgt seinen persönlichen Müll ordnungsgemäß.
  16. Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.
  17. Die Einrichtung übernimmt keine Haftung für persönliche Wertgegenstände.