„Jugendtreff.Stans“:
Ein Haus, dass Platz
bietet für neue Ideen
Dieses Konzept soll einen Überblick über
die mögliche Struktur und deren Möglichkeiten geben.
Inhaltsverzeichnis
1.
Abkürzungsverzeichnis
2.
Gemeinde Stans – sozialräumliche Perspektive
2.1. Geschichte
2.2. Sozialräumliche Perspektive
3.
Grundverständnis
von Offener Jugendarbeit
3.1. Grundlagen
3.2. Prinzipien
3.3. Gesetzliche Verankerung Offener
Jugendarbeit
4.
Offene
Jugendarbeit in der Gemeinde Stans
4.1. Zielgruppe
4.2. Handlungsfelder – Wirkungen -
Angebote
4.3. Rahmenbedingungen
4.3.1.
Trägerstruktur
4.3.2.
Personelle
Rahmenbedingungen
4.3.3.
Räumliche
Rahmenbedingungen
4.3.4.
Finanzielle
Rahmenbedingungen
4.3.5.
Entscheidungsstruktur
und Mitbestimmung
4.3.6.
Hausordnung
5.
Qualitätssicherung
und -entwicklung
6.
Anhang
7.
Literaturverzeichnis
Impressum:
Konzept
erstellt mit Unterstützung der POJAT - Tiroler Jugendgemeindeberatung
Gemeinde Stans / sozialräumliche
Perspektive
1.
Abkürzungsverzeichnis
Bmwfj … Bundesministerium
für Wirtschaft, Familie und Jugend
POJAT … Plattform Offene
Jugendarbeit Tirol
bOJA … bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit
2. Gemeinde
Stans – sozialräumliche Perspektive
Im Jahr 2017wurde auf Vorschlag des Sozialausschusses der
Gemeinde Stans unter Obfrau Maria Gasteiger, in Zusammenarbeit mit der
Plattform Offene Jugendarbeit Tirol (Pojat), eine Befragung der Jugendlichen in
Stans im Alter zwischen 12-18 Jahren zu Themen wie z.B. Zufriedenheit mit der
Gemeinde, Infrastruktur, Mobilität etc. durchgeführt. Ein großer Wunsch der
Jugendlichen der an der Umfrage Teilnehmenden Jugendlichen war die Schaffung
eines Jugendraums in der Gemeinde, um so einen zentralen Treffpunkt im Dorf für
Jugendlichen zu etablieren.
Diesem Wunsch wurde im Gemeinderat einstimmig Rechnung
getragen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschloss im Jahr 2018,
dass im Zuge des Umbaus des Gemeindehauses, ein Begegnungsraum für die
Förderung und Unterstützung der Staner Jugend geschaffen wird. Mit der
Beschäftigung eines Jugendarbeiters, welcher den Jugendraum gemeinsam mit der
Jugend gestaltet und aufbaut, möchte die Gemeinde Stans den Wunsch der Staner
Jugend nach einem zentralen Treffpunkt nachkommen und für die weitere Zukunft
die Grundbedingungen für eine Positive Förderung junger Menschen entstehen.
Sozialräumliche Perspektive
•
EinwohnerInnenzahl
2119
•
Angebote
für Jugendliche: -
•
Vereine
und Organisationen die Angebote für Jugendliche stellen: Freiwillige Feuerwehr
Stans, Landjugend Stans, Musikkapelle Stans, Österr. Wasserrettung, Sportverein
Stans & Stana Toifl
•
Schulen:
VS Stans, NMS Vomp-Stans in Vomp, Gymnasium in Schwaz
•
Bedürfnisse
und Wünsche der Jugendlichen (=Ergebnisse der Befragungen/Bedarfserhebung bzw.
Sozialraumanalyse): Jugendraum, Shoppingcenter, Kino Skatepark,
Beachvolleyballplatz u.v.m.
3. Grundverständnis
von Offener Jugendarbeit
„Ein stabiler Rahmen mit den Dimensionen Zeit - Raum -
Beziehung bietet für die Jugendlichen eine verlässliche Struktur
nichtkommerzieller Freiräume. Offene Jugendarbeit „ermöglicht Jugend“ in diesem
Sinne, indem sie Raum, Zeit und Beziehungen zur Verfügung stellt und dabei
insbesondere die emotionale Komponente, die Lust und den Spaß an der Sache, an
der Begegnung und Auseinandersetzung ins Zentrum rückt. Das ermöglicht
Erfahrungen gesellschaftlicher Teilhabe, fördert Aneignungsprozesse und
erweitert Handlungsspielräume.“
Die OJA in Tirol hat sich auf folgende Handlungsziele
geeinigt, welche im Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol 1.0 festgeschrieben
sind:
Persönlichkeitsentwicklung
In der OJA steht der junge
Mensch mit seiner Entwicklung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ein wesentliches
Ziel der OJA ist die Förderung der jeweiligen Persönlichkeit im Bereich der
Eigenständigkeit, der Eigenverantwortung, des Selbstbewusstseins und der
Selbstermächtigung. In der OJA werden Raum und Möglichkeit geschaffen sich in
diesen Bereichen auszuprobieren, diese zu erleben und dadurch zu lernen. Die
Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit umfasst eine große Bandbreite, die
von personalen, sozialen, kulturellen, politischen bis hin zu interkulturellen
und Gender-Kompetenzen reicht und von den Jugendarbeitern *innen in den Blick
genommen werden.
Vision: Junge Menschen sind
eigenständig und eigenverantwortlich und bewegen sich selbstbewusst durch die
Gesellschaft.
Identitätsentwicklung
OJA unterstützt junge
Menschen dabei, ihre Rolle in der Gesellschaft zu finden. Dabei hat die
Auseinandersetzung mit Werten und Orientierungen, die die jugendlichen
Lebenswelten betreffen, eine wesentliche Bedeutung. Weiters fördert die OJA die
Entfaltung von Jugendkulturen. Dabei stehen die Stärkung von
Selbstorganisationsprozessen sowie die Entwicklung einer eigenständigen
kulturellen und gesellschaftlichen Identität im Vordergrund. Das Nachdenken und
Reflektieren über die eigene Identität, deren Ausrichtung und Grundlage wird
unterstützt.
Vision: Junge Menschen
entwickeln eine reflektierte Identität und tragen somit zur kulturellen und
gesellschaftlichen Weiterentwicklung bei.
Handlungskompetenz
OJA erweitert die
Handlungskompetenzen der jungen Menschen, indem Bildungsprozesse gezielt
gestaltet und gefördert werden. Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei die
kognitive Bildung dar. Dabei geht es um die Aufnahme, das Verarbeiten, das
Reflektieren und das Umsetzen von Informationen.
Vision: Junge Menschen
übernehmen aktiv Verantwortung in der Gesellschaft – im privaten, gewerblichen,
kulturellen und politischen Geschehen.
Gemeinschaftsfähigkeit
Die OJA fördert die
Gemeinschaftsfähigkeit in drei Teilbereichen. Im Bereich der Kommunikation
werden eine persönliche Sprache und die eigene Authentizität gefördert und
gefordert. Im Bereich der Interaktion steht die OJA für einen wertschätzenden
und respektvollen Umgang untereinander und im Bereich der Kooperation
orientiert sich die OJA an den jeweiligen Stärken und Schwächen der jungen
Menschen und fordert die Einhaltung von vereinbarten Verbindlichkeiten ein.
Vision: Der
gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt, indem junge Menschen
Verantwortung für sich und andere übernehmen.
Gesellschaftliche Teilhabe
OJA trägt zur
Verteilungsgerechtigkeit insbesondere auch durch das Zurverfügungstellen von
Ressourcen und Möglichkeiten bei. Zudem
greift sie gesellschaftspolitisch relevante Themen auf und setzt
bewusste Aktivitäten, um jungen Menschen Platz zu geben und Mitbestimmen und
Mitgestalten innerhalb unserer Gesellschaft zu befähigen. Schaffung und
Förderung geeigneter Rahmenbedingungen für junge Menschen sind ein wesentliches
Ziel von OJA:
Vision: Junge Menschen
erfahren Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit. Dies trägt zu sozialem
Frieden und gesellschaftlicher Stabilität bei.
Sprachrohrfunktion
Durch die Niederschwelligkeit und Nähe zu
den Jugendlichen erfahren Jugendarbeiter*innen direkt von den Bedürfnissen und
Problemlagen der Jugendlichen. Die OJA sieht hier ihre Aufgabe nicht nur in der
direkten Arbeit mit den Jugendlichen, sondern auch in der Weitervermittlung der
Bedürfnisse und Problemlagen, im Aufzeigen der Anliegen von Jugendlichen hin
zur Gesellschaft, Politik und anderen sozialen Institutionen. OJA übernimmt
somit eine Anwalts- bzw. Vermittlerfunktion zwischen Jugendlichen und
Gesellschaft, indem sie die Bedürfnisse der Jugendlichen öffentlich formuliert
und sich für deren Erfüllung einsetzt.
Vision: Die
Bedürfnisse und Problemlagen von Jugendlichen werden der Gesellschaft sichtbar
und Lösungen dafür werden gemeinsam gesucht.
b. Prinzipien
Als Grundlage aller
Prinzipien und somit Basis der Arbeit steht der/die Jugendliche als ganze
Person. Die OJA hat diese ganze Person im Blickfeld: die Stärken und Schwächen,
die Entwicklungspotenziale und –grenzen, den Sozialraum der Person, das System
in dem sie sich befindet. Lebensweltorientierung und Sozialraumorientierung
verstehen sich somit als Querschnittsmaterie der Arbeitsprinzipien.
Beziehungskontinuität
und Dialog
Drehscheibe der OJA ist die gleichwürdige Beziehung zwischen
Jugendarbeiter*innen und Jugendlichen. Diese Beziehung benötigt grundsätzlich
Zeit, Kontinuität und Raum. Dadurch werden Aushandlungsprozesse und Begegnungen
ermöglicht. Voraussetzung dabei ist, dass sich Jugendarbeiter*innen als Person
zur Verfügung stellen. Sie begegnen Jugendlichen, sind an-greifbar, er-lebbar,
gehen auf Augenhöhe, zeigen Interesse und Wertschätzung. OJA ist auch für junge
Menschen da, wenn sie Grenzen übertreten haben. Durch das Arbeitsprinzip der
„Kontinuität in der Beziehung“ im Sinne einer „Kultur der 2., 3., 4. Chance“
erlebt der junge Mensch Konsequenzen seines Handelns nicht als endgültige
Reaktion, sondern auch als Angebot, sich fachlich begleitet (persönlich)
weiterentwickeln zu können. Dadurch erlebt er/sie eine Differenzierung zwischen
ihm/ihr als Person und seinem/ihrem Tun.
Offenheit
Die wesentliche Grundhaltung der OJA ist die der doppelten
Offenheit: Zum einen ist dies ein permanenter aktiver Prozess der Öffnung
hin zu den Jugendlichen durch Interesse, Hinzugehen und ein
„Offenes-Ohr-Haben“. Zum anderen hat die OJA den Gestus der Einladung und des
Willkommenseins. Die Zielgruppen bestimmen die Angebote und die Ergebnisse, es
ist ihr Raum. Um die Angebote der OJA in Anspruch zu nehmen, müssen junge
Menschen keine spezifischen Voraussetzungen erfüllen und nicht zwingend die
Kontinuität ihrer Mitarbeit oder Anwesenheit gewährleisten.
Akzeptierende
Grundhaltung
Eine
akzeptierende Haltung nimmt zunächst die aktuelle Verfasstheit der Jugendlichen
ernst. Aus der subjektiven Sicht der Jugendlichen machen ihre Denk- und
Verhaltensweisen Sinn. Das Ernstnehmen der jugendlichen Hintergründe und Motive
ist Basisvoraussetzung für eine Auseinandersetzung mit Jugendlichen,
Voraussetzung für die Möglichkeit der Veränderung. Akzeptanz bedeutet aber
nicht ein Gutheißen jugendlicher Denk- und Verhaltensmuster ebenso wenig eine
Entschuldigung unter dem Hinweis auf ihre schwierige Lebenssituation. Akzeptanz jugendlicher Denk- und
Verhaltensmuster und notwendigen Grenzziehungen in Form von wertschätzender
Konfrontation müssen in einer adäquaten Balance stehen.
Parteilichkeit
OJA stellt sich klar auf die Seite der Jugendlichen und hat die
Funktion, Interessen, Bedürfnisse und Lebenswelten, Potenziale und insbesondere
Rechte von jungen Menschen in der Interaktion mit der Gesellschaft sichtbar zu
machen, aber auch die gesellschaftlichen Machtverhältnisse offenzulegen. Die Parteistellung bezieht sich auf einzelne
Jugendliche, auf Gruppen und Cliquen sowie auf Jugendliche allgemein gegenüber
Eltern, Polizei, Gerichte, Schulen, Betrieben, Gemeinwesen etc. Die OJA ist
bemüht auf einer fachlichen Ebene und auf Basis einer guten Vernetzung
Rollenklarheit herzustellen und die jeweiligen Rollenaufträge und -zwänge zu
respektieren.
Freiwilligkeit
Jugendliche entscheiden im Rahmen der OJA
eigenständig, was sie wann, wo und auch mit welcher Motivation in Anspruch
nehmen, selber gestalten oder fordern und in Folge auch umsetzen möchten.
Freiwilligkeit in unserem
Verständnis bedeutet auch, dass der Auftrag immer von den Jugendlichen selbst
kommt. Die Aufgabe der Jugendarbeiter*innen ist es, Jugendliche bei der
Umsetzung dieser „Aufträge“ zu begleiten. Somit ist weniger die Zielerreichung
Auftrag der OJA als die Prozessbegleitung. Dadurch können Jugendliche lernen,
ihre Welt selbst nach ihren Werten und Ansichten zu gestalten.
Niederschwelligkeit
OJA versteht sich in der Konzeption, Wahl und
Gestaltung ihrer Angebote als niederschwellig. Der Anspruch der
Niederschwelligkeit bedeutet den einfachen und freien Zugang zu den Angeboten
auf verschiedenen Ebenen. Eine der zentralsten Ebenen ist jene, der
„Kostenlosigkeit“. OJA versteht sich als Konsumfreier Raum, in dem Jugendliche
sich ohne Mitgliedschaft und Kosten aufhalten könne. Weiters versteht sich
Niederschwelligkeit auch in Bezug auf Sprache. Die Angebote und Einladungen
sowie die Gespräche selbst werden auf das Niveau der/des Jugendlichen hin
ausgerichtet. Defizite wie Leseschwierigkeiten oder Sprachprobleme sollen kein
Ausschlusskriterium sein. Durch die Flexibilität der OJA kann auch zeitlich auf
die Bedürfnisse von Jugendlichen eingegangen werden. Das Ausmaß der
Flexibilität hängt einerseits von der Ausprägungsform und andererseits vom
Einrichtungskonzept ab.
Intersektionalität
OJA berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenssituationen von
Jugendlichen. Sie nimmt auf soziale Zuweisungen Bezug und analysiert diese im
Kontext von gesellschaftlicher Hierarchisierung, Marginalisierung und
Diskriminierung. Zentral dabei ist eine Sensibilität der Jugendarbeiter*innen,
die den Zusammenhang von Gleichheit und Ungleichheit in Bezug auf
gesellschaftliche Machtverhältnisse reflektiert. Neben Kategorien wie
Geschlecht, Hautfarbe, Befähigungen und unterschiedlicher gesellschaftlicher
Positionen werden dadurch im Besonderen soziale Ungleichheiten reflektiert und
damit Teil der Arbeitsbeziehung.
Partizipation
Die Beteiligung junger Menschen an
Gestaltungsprozessen, die Unterstützung ihrer Selbstorganisationsfähigkeit und
der Artikulation ihrer Interessen in unterschiedlichen Zusammenhängen
(persönliche Interessen, lebensweltspezifische Interessen, gesellschaftliche
und politische Interessen) stellt als Förderung ihrer Partizipation ein wichtiges
Handlungsprinzip der OJA dar.
Entnommen aus dem Handbuch Offene
Jugendarbeit Tirol 1.0
c. Gesetzliche Grundlagen
Die Offene Jugendarbeit mit
ihrer niederschwelligen Erstberatung, ihrer Jugendinformation und ihrem Angebot
von sicherem und geschütztem Raum findet ihre gesetzliche Verankerung im
Tiroler Jugendgesetz. Weitere relevante gesetzliche Grundlagen für die Offene
Jugendarbeit sind:
·
Tiroler
Kinder- und Jugendhilfegesetz
·
Datenschutzgrundverordnung
·
Bundesjugendförderungsgesetz
·
Europäische
Menschenrechtskonvention und alle weiteren Menschenrechts-übereinkommen, die
vom Staat Österreich ratifiziert wurden
·
Kinderrechtskonvention
der Vereinten Nationen
Für sämtliche Fragen zu
gesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen gibt es in Tirol eine Reihe an
spezifischen Einrichtungen, auf die sowohl die Jugendarbeiter*innen als auch
die Gemeinde im Rahmen der gängigen Vernetzungsstruktur zugreifen können.
4.
Offene
Jugendarbeit in der Gemeinde Stans
a. Zielgruppen
„Zielgruppe der Offenen
Jugendarbeit sind junge Menschen unabhängig von sozialem Status, Geschlecht, ethnischen
oder religiösen Zugehörigkeit.“ (OJA Begriffserklärung)
Das Angebot des
„Jugendtreff.Stans“ richtet sich in erster Linie an die Jugendliche der
Gemeinde der Gemeinde im Alter von 10 bis 18 Jahren, denen der Jugendtreff als
Ort der Freizeitgestaltung dienen soll.
Stellt sich im Laufe des offenen
Betriebs heraus, dass es für spezielle Zielgruppen (spezielle Mädchen oder
Burschen, besonders auffällige Gruppen oder Szenen, etc.) besondere Angebote
braucht, können für diese im Rahmen der personellen und konzeptionellen
Möglichkeiten besondere Angebote gemacht werden.
b. Handlungsfelder
– Wirkungen - Angebote
„Die
Offene Jugendarbeit bietet eine umfassende Bandbreite an unterschiedlichsten
Aktivitäten, die sich verschiedenen zentralen Handlungsfeldern zuordnen lassen.
In der Folge werden diese insgesamt 12 Handlungsfelder kurz beschrieben, die
jeweils relevanten spezifischen Wirkungen formuliert und an Hand exemplarischer
Aktivitäten dargestellt. Die Zusammenhänge zwischen den Aktivitäten in
spezifischen Handlungsfeldern und deren Wirkungen lassen sich grafisch
folgendermaßen darstellen:“
(Quelle:
„Qualität und Wirkung“ Verein Wiener Jugendzentren 2012)
Die Handlungsfelder im Detail:
-
Treffpunkt
Raum
-
Jugendarbeit
im Öffentlichen Raum
-
Spiel,
Sport und Erlebnis
-
Themenzentrierte
Bildungsarbeit
-
Geschlechtsbezogene
Arbeit
Burschenarbeit (Mannsbilder)
Mädchenarbeit (in zusammen Jugendzentrum
Schwaz)
-
Individuelle
Beratung und Begleitung
-
Übergang
Schule – Beruf (Jugendcouch)
-
Medien
-
Jugendkulturen
-
e-youth
work
-
Vernetzung
und Kooperation (Jugendzentren Vomp, Schwaz, Jenbach, Maurach, Achenkirch).
-
Lobbying
und Öffentlichkeitsarbeit
c. Rahmenbedingungen
i. Trägerstruktur
Der „Jugendtreff.Stans“ wird gefördert
von
Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und
Arbeit - Jugend nach den Förderrichtlinien des Landes und von Gemeinde Stans,
Träger des Jugendraums ist Gemeinde Stans.
ii. Personelle
Rahmenbedingungen
Beispiel: Für die
Leitung und den Betrieb des Jugendtreffs ist von der Gemeinde 1 hauptamtliche
Betreuungsperson mit je 20 Wochenstunden (entspr. 50%-Anstellung) angestellt.
Derzeit gibt es im „Jugendtreff.Stans“ einen
hauptamtlichen Mitarbeiter – ein gemischtgeschlechtliches Team ist jedoch aus
verschiedenen Gründen wünschenswert und wird angestrebt.
Wochenplan
für den hauptamtlichen Jugendarbeiter bei 20 Wochenstundenanstellung pro Woche:
Arbeitsinhalte
|
Wochenstundenanzahl
|
Betrieb
Jugendtreff / Vor – und Nachbereitung
|
13 Stunden
|
Administration
/ Erstberatung
|
5 Stunden
|
Vernetzung
/ POJAT-Treffen
|
1 Stunden
|
Fortbildung
/ Fachliteratur
|
0,5 Stunden
|
Supervision,
Intervision
|
0,5 Stunden
|
Gesamtstunden
pro Woche
|
20
Stunden
|
iii. Räumliche
Rahmenbedingungen
Der
„Jugendtreff.Stans“ besteht aus:
Raumgröße und
Nutzungsmöglichkeiten bzw. Angebote auch Getränke bzw. Speisen
Beispiel:
Der „Jugendtreff.Stans “ besteht aus einem großen
offenen Raum, welcher in einen Freizeitraum mit einem Küchenblock, einem Außenbereich
mit Tischfußballmöglichkeiten und Basketball-Korp gegliedert ist.
Im Bereich des Freizeitraums können sich die
Jugendlichen mit Karten – und Brettspielen beschäftigen. Gleichzeitig wird
dieser auch als Essbereich genutzt. Zudem gibt es eine geschlechtsgetrennte WC
Anlage und eine Garderobe.
Im gesamten Jugendzentrum gibt es eine kostenlose
W-Lan Funktiont.
Alkoholfreie Getränke werden zum Selbstkostenpreis zur
Verfügung gestellt. Der Freizeitraum bietet mit seinen voll eingerichteten
Utensilien die Möglichkeit zur Selbstverpflegung durch selbständiges Kochen
durch die Jugendlichen.
iv. Finanzielle
Rahmenbedingungen
Die Betriebskosten der
Einrichtungen (Miete, Kanal- und Müllgebühren, Wasser- Strom- und Heizkosten
sowie Telefongebühren, Reinigungskosten, Versicherungen) werden zur Gänze von
der Gemeinde übernommen.
Instandhaltungskosten, größere
Reparaturen und Neuanschaffungen obliegen ebenfalls der Gemeinde.
Die Personalkosten werden nach
den geltenden Richtlinien vom Land Tirol (Abteilung Gesellschaft und Arbeit -
Jugend) gefördert (siehe Anhang).
Für den laufenden Betrieb der
Jugendtreffs stellt die Gemeinde jährlich ein Arbeitsbudget zur Verfügung, das
von der Jugendtreffleitung verwaltet wird.
Zudem ist ein Kassabuch für den
Jugendtreff vorhanden, das den finanziellen Ablauf protokolliert. Diese
einfache Ein- und Ausgabenrechnung wird ein Mal pro Kalenderjahr der Gemeinde
vorgelegt und vom Überprüfungsausschuss der Gemeinde kontrolliert.
Gelder für größere Projekte und
Anschaffungen außerhalb des Normalbetriebs (z.B. Ferienaktionen,
Jugendaustausch, usw.) müssen rechtzeitig bei der Gemeinde beantragt werden.
Andere Finanzierungsmöglichkeiten (Sponsoren, Land, EU, ...) sind zu prüfen und
ggf. heranzuziehen.
Im Zuge der Budgeterstellung ist
der Gemeinde im Vorfeld eine Budgetplanung für das Folgejahr vorzulegen.
Öffnungszeiten
Die
Öffnungszeiten sind: Siehe Programm
Reguläre Öffnungszeiten:
Wochentag
|
Uhrzeit (von – bis)
|
Mittwoch
|
15:30
– 21:00 Uhr
|
Donnerstag
|
14:30
– 21:00 Uhr
|
Spezielle Öffnungszeiten (z. B. für
Mädchen, Kinder, Projektarbeit):
Wochentag
|
Uhrzeit (von – bis)
|
Zielgruppe / Gegenstand
|
Samstag
|
10:00 – 14:00 Uhr
|
Projektarbeit jeder 2. Woche
|
Die
Öffnungszeiten können sich in den Ferienzeiten bedarfsgerecht verändern.
v. Entscheidungsstrukturen / Mitbestimmung
Der Mitarbeiter
des Jugendtreffs handelt in eigener Verantwortung. In Zweifelsfällen bzw. bei
größeren Entscheidungen ist die Rücksprache mit der Gemeinde unerlässlich.
Mitbestimmungsmöglichkeiten
bestehen für Jugendliche durch den von ihnen selbstbestimmten
Jugendgemeinderat, der Rücksprache mit dem Jugendreferenten und mit den
Verantwortlichen des Gemeinderates halten kann.
vi. Hausordnung
Der
„Jugendtreff.Stans“ ist ein Nichtraucherraum, in dem ein generelles Alkohol –
und Drogenverbot herrscht.
Achtsamer
Umgang mit GEWALT
Verbale,
Körperliche und Seelische Gewalt
RESPEKT
voreinander
Achtung und
gegenseitige Wertschätzung
GEMEINSCHAFT
fördern
Zusammenhalt
untereinander, Vermeidung von Diskriminierung
EIGENVERANTWORTUNG
Angemessener
Umgang mit der Einrichtung, Sauberkeit
5.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Dokumentation:
Der
Mitarbeiter dokumentiert die Arbeit in angemessener Form (Tagebuch,
Besucherstatistik, S) und erstattet der Gemeinde laufend Bericht. Einmal
jährlich wird ein Jahresbericht über das vergangene Arbeitsjahr geschrieben,
der als Rechenschaftsbericht gegenüber den Geldgebern dient und die
Öffentlichkeit über die Offene Jugendarbeit informiert. Der Jahresbericht
dokumentiert die erbrachten Leistungen, präsentiert ein Bild der Einrichtung
und dient der Vorausschau auf das kommende Arbeitsjahr.
Fort-
und Weiterbildungen der Mitarbeiter_innen sind wichtig für eine qualitätsvolle
Arbeit im Jugendtreff und die Erhaltung eines qualitativen Standards.
Fortbildungs- Kosten werden (im eigenen Interesse) vom Trägen übernommen bzw.
gefördert, indem z. B. Fortbildungen in der Arbeitszeit besucht werden können.
Finanzielle Förderungen für Mitarbeiterfortbildungen gibt es auch durch das Land Tirol, Abteilung
Gesellschaft und Arbeit - Jugend.
Supervision:
Regelmäßige
Supervisionsstunden sind für eine qualitätsvolle Arbeit unentbehrlich. Die
Kosten für die Supervision werden vom Land Tirol (Jugendreferat) mit einem
jährlichen Richtsatz gefördert.
Konzeptfortschreibung:
Viele
Entwicklungen und Bedürfnisse finden erst durch die Praxis einen fruchtbaren
Boden, weshalb immer wieder stattfindende Änderungen eine Anpassung an den
Bedarf notwendig machen können. Solche Änderungen obliegen der Leitung des
Jugendtreffs und werden gemeinsam mit der Gemeinde besprochen.
5.Anhang:
- Tiroler Jugendgesetz
- Förderrichtlinien Land Tirol
6.Literatur:
- Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol 1.0, POJAT
- Qualität und Wirkung der Offenen Jugendarbeit im Verein Wiener Jugendzentren,
Verein Wiener Jugendzentren, Wien 2012