Konzept

„Jugendtreff.Stans“:

Ein Haus, dass Platz bietet für neue Ideen

 

 

 

Dieses Konzept soll einen Überblick über die mögliche Struktur und deren Möglichkeiten geben.

 

Inhaltsverzeichnis

1.     Abkürzungsverzeichnis

2.      Gemeinde Stans – sozialräumliche Perspektive

2.1.  Geschichte

2.2.  Sozialräumliche Perspektive

 

3.     Grundverständnis von Offener Jugendarbeit

3.1.  Grundlagen

3.2.  Prinzipien

3.3.  Gesetzliche Verankerung Offener Jugendarbeit

 

4.     Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Stans

4.1.  Zielgruppe

4.2.  Handlungsfelder – Wirkungen - Angebote

4.3.  Rahmenbedingungen

4.3.1.     Trägerstruktur

4.3.2.     Personelle Rahmenbedingungen

4.3.3.     Räumliche Rahmenbedingungen

4.3.4.     Finanzielle Rahmenbedingungen

4.3.5.     Entscheidungsstruktur und Mitbestimmung

4.3.6.     Hausordnung

5.     Qualitätssicherung und -entwicklung

6.     Anhang

7.     Literaturverzeichnis

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Konzept erstellt mit Unterstützung der POJAT - Tiroler Jugendgemeindeberatung

Gemeinde Stans / sozialräumliche Perspektive

1.     Abkürzungsverzeichnis

Bmwfj … Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

POJAT … Plattform Offene Jugendarbeit Tirol

bOJA … bundesweites Netzwerk Offene Jugendarbeit

                                                                                                                

2.     Gemeinde Stans – sozialräumliche Perspektive

Im Jahr 2017wurde auf Vorschlag des Sozialausschusses der Gemeinde Stans unter Obfrau Maria Gasteiger, in Zusammenarbeit mit der Plattform Offene Jugendarbeit Tirol (Pojat), eine Befragung der Jugendlichen in Stans im Alter zwischen 12-18 Jahren zu Themen wie z.B. Zufriedenheit mit der Gemeinde, Infrastruktur, Mobilität etc. durchgeführt. Ein großer Wunsch der Jugendlichen der an der Umfrage Teilnehmenden Jugendlichen war die Schaffung eines Jugendraums in der Gemeinde, um so einen zentralen Treffpunkt im Dorf für Jugendlichen zu etablieren.

Diesem Wunsch wurde im Gemeinderat einstimmig Rechnung getragen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Stans beschloss im Jahr 2018, dass im Zuge des Umbaus des Gemeindehauses, ein Begegnungsraum für die Förderung und Unterstützung der Staner Jugend geschaffen wird. Mit der Beschäftigung eines Jugendarbeiters, welcher den Jugendraum gemeinsam mit der Jugend gestaltet und aufbaut, möchte die Gemeinde Stans den Wunsch der Staner Jugend nach einem zentralen Treffpunkt nachkommen und für die weitere Zukunft die Grundbedingungen für eine Positive Förderung junger Menschen entstehen.

Sozialräumliche Perspektive

 

        EinwohnerInnenzahl 2119

        Angebote für Jugendliche: -

        Vereine und Organisationen die Angebote für Jugendliche stellen: Freiwillige Feuerwehr Stans, Landjugend Stans, Musikkapelle Stans, Österr. Wasserrettung, Sportverein Stans & Stana Toifl

        Schulen: VS Stans, NMS Vomp-Stans in Vomp, Gymnasium in Schwaz

        Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen (=Ergebnisse der Befragungen/Bedarfserhebung bzw. Sozialraumanalyse): Jugendraum, Shoppingcenter, Kino Skatepark, Beachvolleyballplatz u.v.m.

 

3.     Grundverständnis von Offener Jugendarbeit

a.     Grundlagen & Handlungsziele

„Ein stabiler Rahmen mit den Dimensionen Zeit - Raum - Beziehung bietet für die Jugendlichen eine verlässliche Struktur nichtkommerzieller Freiräume. Offene Jugendarbeit „ermöglicht Jugend“ in diesem Sinne, indem sie Raum, Zeit und Beziehungen zur Verfügung stellt und dabei insbesondere die emotionale Komponente, die Lust und den Spaß an der Sache, an der Begegnung und Auseinandersetzung ins Zentrum rückt. Das ermöglicht Erfahrungen gesellschaftlicher Teilhabe, fördert Aneignungsprozesse und erweitert Handlungsspielräume.“

Die OJA in Tirol hat sich auf folgende Handlungsziele geeinigt, welche im Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol 1.0 festgeschrieben sind:

Persönlichkeitsentwicklung

In der OJA steht der junge Mensch mit seiner Entwicklung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ein wesentliches Ziel der OJA ist die Förderung der jeweiligen Persönlichkeit im Bereich der Eigenständigkeit, der Eigenverantwortung, des Selbstbewusstseins und der Selbstermächtigung. In der OJA werden Raum und Möglichkeit geschaffen sich in diesen Bereichen auszuprobieren, diese zu erleben und dadurch zu lernen. Die Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit umfasst eine große Bandbreite, die von personalen, sozialen, kulturellen, politischen bis hin zu interkulturellen und Gender-Kompetenzen reicht und von den Jugendarbeitern *innen in den Blick genommen werden.

Vision: Junge Menschen sind eigenständig und eigenverantwortlich und bewegen sich selbstbewusst durch die Gesellschaft.


Identitätsentwicklung

OJA unterstützt junge Menschen dabei, ihre Rolle in der Gesellschaft zu finden. Dabei hat die Auseinandersetzung mit Werten und Orientierungen, die die jugendlichen Lebenswelten betreffen, eine wesentliche Bedeutung. Weiters fördert die OJA die Entfaltung von Jugendkulturen. Dabei stehen die Stärkung von Selbstorganisationsprozessen sowie die Entwicklung einer eigenständigen kulturellen und gesellschaftlichen Identität im Vordergrund. Das Nachdenken und Reflektieren über die eigene Identität, deren Ausrichtung und Grundlage wird unterstützt.

Vision: Junge Menschen entwickeln eine reflektierte Identität und tragen somit zur kulturellen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung bei.

Handlungskompetenz

OJA erweitert die Handlungskompetenzen der jungen Menschen, indem Bildungsprozesse gezielt gestaltet und gefördert werden. Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei die kognitive Bildung dar. Dabei geht es um die Aufnahme, das Verarbeiten, das Reflektieren und das Umsetzen von Informationen.

Vision: Junge Menschen übernehmen aktiv Verantwortung in der Gesellschaft – im privaten, gewerblichen, kulturellen und politischen Geschehen.

Gemeinschaftsfähigkeit

Die OJA fördert die Gemeinschaftsfähigkeit in drei Teilbereichen. Im Bereich der Kommunikation werden eine persönliche Sprache und die eigene Authentizität gefördert und gefordert. Im Bereich der Interaktion steht die OJA für einen wertschätzenden und respektvollen Umgang untereinander und im Bereich der Kooperation orientiert sich die OJA an den jeweiligen Stärken und Schwächen der jungen Menschen und fordert die Einhaltung von vereinbarten Verbindlichkeiten ein.

Vision: Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird gestärkt, indem junge Menschen Verantwortung für sich und andere übernehmen.

Gesellschaftliche Teilhabe

OJA trägt zur Verteilungsgerechtigkeit insbesondere auch durch das Zurverfügungstellen von Ressourcen und Möglichkeiten bei. Zudem greift sie gesellschaftspolitisch relevante Themen auf und setzt bewusste Aktivitäten, um jungen Menschen Platz zu geben und Mitbestimmen und Mitgestalten innerhalb unserer Gesellschaft zu befähigen. Schaffung und Förderung geeigneter Rahmenbedingungen für junge Menschen sind ein wesentliches Ziel von OJA:

Vision: Junge Menschen erfahren Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit. Dies trägt zu sozialem Frieden und gesellschaftlicher Stabilität bei.

Sprachrohrfunktion

Durch die Niederschwelligkeit und Nähe zu den Jugendlichen erfahren Jugendarbeiter*innen direkt von den Bedürfnissen und Problemlagen der Jugendlichen. Die OJA sieht hier ihre Aufgabe nicht nur in der direkten Arbeit mit den Jugendlichen, sondern auch in der Weitervermittlung der Bedürfnisse und Problemlagen, im Aufzeigen der Anliegen von Jugendlichen hin zur Gesellschaft, Politik und anderen sozialen Institutionen. OJA übernimmt somit eine Anwalts- bzw. Vermittlerfunktion zwischen Jugendlichen und Gesellschaft, indem sie die Bedürfnisse der Jugendlichen öffentlich formuliert und sich für deren Erfüllung einsetzt.

Vision: Die Bedürfnisse und Problemlagen von Jugendlichen werden der Gesellschaft sichtbar und Lösungen dafür werden gemeinsam gesucht.

b.     Prinzipien

Als Grundlage aller Prinzipien und somit Basis der Arbeit steht der/die Jugendliche als ganze Person. Die OJA hat diese ganze Person im Blickfeld: die Stärken und Schwächen, die Entwicklungspotenziale und –grenzen, den Sozialraum der Person, das System in dem sie sich befindet. Lebensweltorientierung und Sozialraumorientierung verstehen sich somit als Querschnittsmaterie der Arbeitsprinzipien.

Beziehungskontinuität und Dialog

Drehscheibe der OJA ist die gleichwürdige Beziehung zwischen Jugendarbeiter*innen und Jugendlichen. Diese Beziehung benötigt grundsätzlich Zeit, Kontinuität und Raum. Dadurch werden Aushandlungsprozesse und Begegnungen ermöglicht. Voraussetzung dabei ist, dass sich Jugendarbeiter*innen als Person zur Verfügung stellen. Sie begegnen Jugendlichen, sind an-greifbar, er-lebbar, gehen auf Augenhöhe, zeigen Interesse und Wertschätzung. OJA ist auch für junge Menschen da, wenn sie Grenzen übertreten haben. Durch das Arbeitsprinzip der „Kontinuität in der Beziehung“ im Sinne einer „Kultur der 2., 3., 4. Chance“ erlebt der junge Mensch Konsequenzen seines Handelns nicht als endgültige Reaktion, sondern auch als Angebot, sich fachlich begleitet (persönlich) weiterentwickeln zu können. Dadurch erlebt er/sie eine Differenzierung zwischen ihm/ihr als Person und seinem/ihrem Tun.

Offenheit

Die wesentliche Grundhaltung der OJA ist die der doppelten Offenheit: Zum einen ist dies ein permanenter aktiver Prozess der Öffnung hin zu den Jugendlichen durch Interesse, Hinzugehen und ein „Offenes-Ohr-Haben“. Zum anderen hat die OJA den Gestus der Einladung und des Willkommenseins. Die Zielgruppen bestimmen die Angebote und die Ergebnisse, es ist ihr Raum. Um die Angebote der OJA in Anspruch zu nehmen, müssen junge Menschen keine spezifischen Voraussetzungen erfüllen und nicht zwingend die Kontinuität ihrer Mitarbeit oder Anwesenheit gewährleisten.

Akzeptierende Grundhaltung

Eine akzeptierende Haltung nimmt zunächst die aktuelle Verfasstheit der Jugendlichen ernst. Aus der subjektiven Sicht der Jugendlichen machen ihre Denk- und Verhaltensweisen Sinn. Das Ernstnehmen der jugendlichen Hintergründe und Motive ist Basisvoraussetzung für eine Auseinandersetzung mit Jugendlichen, Voraussetzung für die Möglichkeit der Veränderung. Akzeptanz bedeutet aber nicht ein Gutheißen jugendlicher Denk- und Verhaltensmuster ebenso wenig eine Entschuldigung unter dem Hinweis auf ihre schwierige Lebenssituation.  Akzeptanz jugendlicher Denk- und Verhaltensmuster und notwendigen Grenzziehungen in Form von wertschätzender Konfrontation müssen in einer adäquaten Balance stehen.

Parteilichkeit

OJA stellt sich klar auf die Seite der Jugendlichen und hat die Funktion, Interessen, Bedürfnisse und Lebenswelten, Potenziale und insbesondere Rechte von jungen Menschen in der Interaktion mit der Gesellschaft sichtbar zu machen, aber auch die gesellschaftlichen Machtverhältnisse offenzulegen.  Die Parteistellung bezieht sich auf einzelne Jugendliche, auf Gruppen und Cliquen sowie auf Jugendliche allgemein gegenüber Eltern, Polizei, Gerichte, Schulen, Betrieben, Gemeinwesen etc. Die OJA ist bemüht auf einer fachlichen Ebene und auf Basis einer guten Vernetzung Rollenklarheit herzustellen und die jeweiligen Rollenaufträge und -zwänge zu respektieren.

Freiwilligkeit

Jugendliche entscheiden im Rahmen der OJA eigenständig, was sie wann, wo und auch mit welcher Motivation in Anspruch nehmen, selber gestalten oder fordern und in Folge auch umsetzen möchten.

Freiwilligkeit in unserem Verständnis bedeutet auch, dass der Auftrag immer von den Jugendlichen selbst kommt. Die Aufgabe der Jugendarbeiter*innen ist es, Jugendliche bei der Umsetzung dieser „Aufträge“ zu begleiten. Somit ist weniger die Zielerreichung Auftrag der OJA als die Prozessbegleitung. Dadurch können Jugendliche lernen, ihre Welt selbst nach ihren Werten und Ansichten zu gestalten.

Niederschwelligkeit

OJA versteht sich in der Konzeption, Wahl und Gestaltung ihrer Angebote als niederschwellig. Der Anspruch der Niederschwelligkeit bedeutet den einfachen und freien Zugang zu den Angeboten auf verschiedenen Ebenen. Eine der zentralsten Ebenen ist jene, der „Kostenlosigkeit“. OJA versteht sich als Konsumfreier Raum, in dem Jugendliche sich ohne Mitgliedschaft und Kosten aufhalten könne. Weiters versteht sich Niederschwelligkeit auch in Bezug auf Sprache. Die Angebote und Einladungen sowie die Gespräche selbst werden auf das Niveau der/des Jugendlichen hin ausgerichtet. Defizite wie Leseschwierigkeiten oder Sprachprobleme sollen kein Ausschlusskriterium sein. Durch die Flexibilität der OJA kann auch zeitlich auf die Bedürfnisse von Jugendlichen eingegangen werden. Das Ausmaß der Flexibilität hängt einerseits von der Ausprägungsform und andererseits vom Einrichtungskonzept ab.

Intersektionalität

OJA berücksichtigt die unterschiedlichen Lebenssituationen von Jugendlichen. Sie nimmt auf soziale Zuweisungen Bezug und analysiert diese im Kontext von gesellschaftlicher Hierarchisierung, Marginalisierung und Diskriminierung. Zentral dabei ist eine Sensibilität der Jugendarbeiter*innen, die den Zusammenhang von Gleichheit und Ungleichheit in Bezug auf gesellschaftliche Machtverhältnisse reflektiert. Neben Kategorien wie Geschlecht, Hautfarbe, Befähigungen und unterschiedlicher gesellschaftlicher Positionen werden dadurch im Besonderen soziale Ungleichheiten reflektiert und damit Teil der Arbeitsbeziehung.

Partizipation

Die Beteiligung junger Menschen an Gestaltungsprozessen, die Unterstützung ihrer Selbstorganisationsfähigkeit und der Artikulation ihrer Interessen in unterschiedlichen Zusammenhängen (persönliche Interessen, lebensweltspezifische Interessen, gesellschaftliche und politische Interessen) stellt als Förderung ihrer Partizipation ein wichtiges Handlungsprinzip der OJA dar.

 

Entnommen aus dem Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol 1.0

 

c.      Gesetzliche Grundlagen

Die Offene Jugendarbeit mit ihrer niederschwelligen Erstberatung, ihrer Jugendinformation und ihrem Angebot von sicherem und geschütztem Raum findet ihre gesetzliche Verankerung im Tiroler Jugendgesetz. Weitere relevante gesetzliche Grundlagen für die Offene Jugendarbeit sind:

 

·        Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz

·        Datenschutzgrundverordnung

·        Bundesjugendförderungsgesetz

·        Europäische Menschenrechtskonvention und alle weiteren Menschenrechts-übereinkommen, die vom Staat Österreich ratifiziert wurden

·        Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

 

Für sämtliche Fragen zu gesetzlichen Richtlinien und Rahmenbedingungen gibt es in Tirol eine Reihe an spezifischen Einrichtungen, auf die sowohl die Jugendarbeiter*innen als auch die Gemeinde im Rahmen der gängigen Vernetzungsstruktur zugreifen können.

 

4.     Offene Jugendarbeit in der Gemeinde Stans

a.     Zielgruppen

„Zielgruppe der Offenen Jugendarbeit sind junge Menschen unabhängig von sozialem Status, Geschlecht, ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit.“ (OJA Begriffserklärung)

Das Angebot des „Jugendtreff.Stans“ richtet sich in erster Linie an die Jugendliche der Gemeinde der Gemeinde im Alter von 10 bis 18 Jahren, denen der Jugendtreff als Ort der Freizeitgestaltung dienen soll.

Stellt sich im Laufe des offenen Betriebs heraus, dass es für spezielle Zielgruppen (spezielle Mädchen oder Burschen, besonders auffällige Gruppen oder Szenen, etc.) besondere Angebote braucht, können für diese im Rahmen der personellen und konzeptionellen Möglichkeiten besondere Angebote gemacht werden.

b.     Handlungsfelder – Wirkungen - Angebote

„Die Offene Jugendarbeit bietet eine umfassende Bandbreite an unterschiedlichsten Aktivitäten, die sich verschiedenen zentralen Handlungsfeldern zuordnen lassen. In der Folge werden diese insgesamt 12 Handlungsfelder kurz beschrieben, die jeweils relevanten spezifischen Wirkungen formuliert und an Hand exemplarischer Aktivitäten dargestellt. Die Zusammenhänge zwischen den Aktivitäten in spezifischen Handlungsfeldern und deren Wirkungen lassen sich grafisch folgendermaßen darstellen:“

(Quelle: „Qualität und Wirkung“ Verein Wiener Jugendzentren 2012)

 

 


Die Handlungsfelder im Detail:

 

-        Treffpunkt Raum

-        Jugendarbeit im Öffentlichen Raum

-        Spiel, Sport und Erlebnis

-        Themenzentrierte Bildungsarbeit      

-        Geschlechtsbezogene Arbeit

Burschenarbeit (Mannsbilder)

Mädchenarbeit (in zusammen Jugendzentrum Schwaz)

-        Individuelle Beratung und Begleitung

-        Übergang Schule – Beruf (Jugendcouch)

-        Medien

-        Jugendkulturen

-        e-youth work

-        Vernetzung und Kooperation (Jugendzentren Vomp, Schwaz, Jenbach, Maurach, Achenkirch).

-        Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit

 

c.     Rahmenbedingungen

                                                    i.     Trägerstruktur

Der „Jugendtreff.Stans“ wird gefördert von

 

Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Jugend nach den Förderrichtlinien des Landes und von Gemeinde Stans, Träger des Jugendraums ist Gemeinde Stans.

 

                                                  ii.     Personelle Rahmenbedingungen

Beispiel: Für die Leitung und den Betrieb des Jugendtreffs ist von der Gemeinde 1 hauptamtliche Betreuungsperson mit je 20 Wochenstunden (entspr. 50%-Anstellung) angestellt.

 

Derzeit gibt es im „Jugendtreff.Stans“ einen hauptamtlichen Mitarbeiter – ein gemischtgeschlechtliches Team ist jedoch aus verschiedenen Gründen wünschenswert und wird angestrebt.

 

Wochenplan für den hauptamtlichen Jugendarbeiter bei 20 Wochenstundenanstellung pro Woche:

 

Arbeitsinhalte

 

Wochenstundenanzahl

Betrieb Jugendtreff / Vor – und Nachbereitung

13 Stunden

 

Administration / Erstberatung

5 Stunden

 

Vernetzung / POJAT-Treffen

1 Stunden

 

Fortbildung / Fachliteratur

0,5 Stunden

 

Supervision, Intervision

0,5 Stunden

 

Gesamtstunden pro Woche

20 Stunden

 

 

                                                 iii.      Räumliche Rahmenbedingungen

 

Der „Jugendtreff.Stans“ besteht aus:

 

Raumgröße und Nutzungsmöglichkeiten bzw. Angebote auch Getränke bzw. Speisen

 

Beispiel:

Der „Jugendtreff.Stans “ besteht aus einem großen offenen Raum, welcher in einen Freizeitraum mit einem Küchenblock, einem Außenbereich mit Tischfußballmöglichkeiten und Basketball-Korp gegliedert ist.

Im Bereich des Freizeitraums können sich die Jugendlichen mit Karten – und Brettspielen beschäftigen. Gleichzeitig wird dieser auch als Essbereich genutzt. Zudem gibt es eine geschlechtsgetrennte WC Anlage und eine Garderobe.

Im gesamten Jugendzentrum gibt es eine kostenlose W-Lan Funktiont.

Alkoholfreie Getränke werden zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt. Der Freizeitraum bietet mit seinen voll eingerichteten Utensilien die Möglichkeit zur Selbstverpflegung durch selbständiges Kochen durch die Jugendlichen.

 

 

                                                 iv.     Finanzielle Rahmenbedingungen

Die Betriebskosten der Einrichtungen (Miete, Kanal- und Müllgebühren, Wasser- Strom- und Heizkosten sowie Telefongebühren, Reinigungskosten, Versicherungen) werden zur Gänze von der Gemeinde übernommen.

Instandhaltungskosten, größere Reparaturen und Neuanschaffungen obliegen ebenfalls der Gemeinde.

Die Personalkosten werden nach den geltenden Richtlinien vom Land Tirol (Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Jugend) gefördert (siehe Anhang).

Für den laufenden Betrieb der Jugendtreffs stellt die Gemeinde jährlich ein Arbeitsbudget zur Verfügung, das von der Jugendtreffleitung verwaltet wird.

Zudem ist ein Kassabuch für den Jugendtreff vorhanden, das den finanziellen Ablauf protokolliert. Diese einfache Ein- und Ausgabenrechnung wird ein Mal pro Kalenderjahr der Gemeinde vorgelegt und vom Überprüfungsausschuss der Gemeinde kontrolliert.

Gelder für größere Projekte und Anschaffungen außerhalb des Normalbetriebs (z.B. Ferienaktionen, Jugendaustausch, usw.) müssen rechtzeitig bei der Gemeinde beantragt werden. Andere Finanzierungsmöglichkeiten (Sponsoren, Land, EU, ...) sind zu prüfen und ggf. heranzuziehen.

Im Zuge der Budgeterstellung ist der Gemeinde im Vorfeld eine Budgetplanung für das Folgejahr vorzulegen.

 

 

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind: Siehe Programm

 

Reguläre Öffnungszeiten:

Wochentag

Uhrzeit (von – bis)

Mittwoch

15:30 – 21:00 Uhr

Donnerstag

14:30 –  21:00 Uhr

 

Spezielle Öffnungszeiten (z. B. für Mädchen, Kinder, Projektarbeit):

 

Wochentag

Uhrzeit (von – bis)

Zielgruppe / Gegenstand

Samstag

10:00 – 14:00 Uhr

Projektarbeit jeder 2. Woche

 

 

Die Öffnungszeiten können sich in den Ferienzeiten bedarfsgerecht verändern.

 

                                                  v.     Entscheidungsstrukturen / Mitbestimmung

Der Mitarbeiter des Jugendtreffs handelt in eigener Verantwortung. In Zweifelsfällen bzw. bei größeren Entscheidungen ist die Rücksprache mit der Gemeinde unerlässlich.

Mitbestimmungsmöglichkeiten bestehen für Jugendliche durch den von ihnen selbstbestimmten Jugendgemeinderat, der Rücksprache mit dem Jugendreferenten und mit den Verantwortlichen des Gemeinderates halten kann.

 

                                                 vi.     Hausordnung

Der „Jugendtreff.Stans“ ist ein Nichtraucherraum, in dem ein generelles Alkohol – und Drogenverbot herrscht.

 

Achtsamer Umgang mit GEWALT

Verbale, Körperliche und Seelische Gewalt

 

RESPEKT voreinander

Achtung und gegenseitige Wertschätzung

 

GEMEINSCHAFT fördern

Zusammenhalt untereinander, Vermeidung von Diskriminierung

 

EIGENVERANTWORTUNG

Angemessener Umgang mit der Einrichtung, Sauberkeit

5.      Qualitätssicherung und -entwicklung

Dokumentation:

Der Mitarbeiter dokumentiert die Arbeit in angemessener Form (Tagebuch, Besucherstatistik, S) und erstattet der Gemeinde laufend Bericht. Einmal jährlich wird ein Jahresbericht über das vergangene Arbeitsjahr geschrieben, der als Rechenschaftsbericht gegenüber den Geldgebern dient und die Öffentlichkeit über die Offene Jugendarbeit informiert. Der Jahresbericht dokumentiert die erbrachten Leistungen, präsentiert ein Bild der Einrichtung und dient der Vorausschau auf das kommende Arbeitsjahr.

Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter_innen sind wichtig für eine qualitätsvolle Arbeit im Jugendtreff und die Erhaltung eines qualitativen Standards. Fortbildungs- Kosten werden (im eigenen Interesse) vom Trägen übernommen bzw. gefördert, indem z. B. Fortbildungen in der Arbeitszeit besucht werden können. Finanzielle Förderungen für Mitarbeiterfortbildungen gibt es auch durch das Land Tirol, Abteilung Gesellschaft und Arbeit - Jugend.

 

Supervision:

Regelmäßige Supervisionsstunden sind für eine qualitätsvolle Arbeit unentbehrlich. Die Kosten für die Supervision werden vom Land Tirol (Jugendreferat) mit einem jährlichen Richtsatz gefördert.

 

Konzeptfortschreibung:

Viele Entwicklungen und Bedürfnisse finden erst durch die Praxis einen fruchtbaren Boden, weshalb immer wieder stattfindende Änderungen eine Anpassung an den Bedarf notwendig machen können. Solche Änderungen obliegen der Leitung des Jugendtreffs und werden gemeinsam mit der Gemeinde besprochen.

 

5.Anhang:

  • Tiroler Jugendgesetz
  • Förderrichtlinien Land Tirol

 

 

6.Literatur:

  • Handbuch Offene Jugendarbeit Tirol 1.0, POJAT
  • Qualität und Wirkung der Offenen Jugendarbeit im Verein Wiener Jugendzentren, Verein Wiener Jugendzentren, Wien 2012