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Die Landesregierung beschloss in der Sitzung vom 15.3.2022 die beiliegende Richtlinie für den Heiz-/Energiekostenzuschuss des Landes Tirol für 2022.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,-- pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine-Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,-- pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekostenzuschuss beantragen. Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können der Richtlinie entnommen werden. Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15.03. und 31.12.2022 angesucht werden.
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