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Per Umlaufbeschluss vom 1.8.2022 hat die Landesregierung die beiliegende Richtlinie der Erweiterung der Einkommensobergrenzen für den Energiekostenzuschuss 2022 beschlossen.
Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15.3. und 31.12.2022 mit dem beiliegenden Antragsformular angesucht werden.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Tiroler Hilfswerkes, Tel. 0512/508/3693 bzw. 7660 gerne zur Verfügung.
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